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Brüderle: "Klientelpolitik zulasten der Tarifautonomie"

Archivmeldung vom 26.09.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.09.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Rainer Brüderle (2017)
Rainer Brüderle (2017)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Zur heutigen ersten Lesung des Gesetzes für bessere Löhne in der Pflege (Pflegelöhneverbesserungsgesetz) erklärt der Präsident des bpa Arbeitgeberverband e.V., Rainer Brüderle: "Das Gesetz hat wenig mit besseren Löhnen zu tun, sondern es ist schlichte Klientelpolitik. Denn für die in der Altenpflege eher unbedeutenden Kleingruppen von AWO und Verdi soll ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag über den § 7a des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) organisiert werden."

Brüderle weiter: "Das ist rechtlich verwegen und bedient Organisationsinteressen. Die Bundesregierung ist sogar bereit, an verfassungsrechtliche Grenzen zu gehen und verstößt gegen die Tarifautonomie. Die Vertragsfreiheit, unternehmerische Handlungsfreiheiten und Demokratie- und Verhältnismäßigkeitsgrundsätze spielen für die Regierung offenbar keine große Rolle mehr.

Ein verfassungsrechtlich sauberes Signal für bessere Löhne kann man über die bewährte Pflegekommission schaffen. Diese Lösung unterstützen nicht nur die privaten Arbeitgeber, sondern auch die kirchlichen und weltlich-gemeinnützigen Arbeitgebervereinigungen. Die Berufung zur vierten Pflegekommission ist erfolgt. Der bpa Arbeitgeberverband vertritt die Interessen der privaten Arbeitgeber. Die Bundesregierung sollte auf die deutliche Mehrheit der Branche hören und auf diesen Weg setzen.

Wir werden weiterhin im Gesetzgebungsverfahren für Korrekturen kämpfen. Wir brauchen keinen verfassungsrechtlich bedenklichen Weg über den § 7a AEntG, Einer willkürlichen Auswahl der Kommissionsmitglieder dürfen keine Türen geöffnet werden und die Unabhängigkeit der Pflegekommission muss gewahrt bleiben. Zudem muss sichergestellt werden, dass die Kommission Mindestbedingungen festlegt, aber keine Ersatztarifverhandlungen führt."

Quelle: bpa Arbeitgeberverband (ots)

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