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Bundesanwaltschaft klagt gegen Bundeswehr-Soldat wegen Spionage

Archivmeldung vom 01.04.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.04.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof  in Karlsruhe (Bundesanwaltschaft)
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Bundesanwaltschaft)

Foto: Voskos
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Bundesanwaltschaft hat am 16. März 2022 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen den deutschen Bundeswehr-Reserveoffizier Ralph G. wegen Spionage für Russland erhoben. Das teilte der Generalbundesanwalt am Freitag mit. G. war demnach Reserveoffizier der Bundeswehr und stand einem Kreisverbindungskommando als stellvertretender Leiter vor.

Daneben gehörte er aufgrund seiner (zivil-)beruflichen Tätigkeit mehreren Ausschüssen der deutschen Wirtschaft an. Spätestens seit Oktober 2014 stand er über verschiedene Personen in Verbindung zu einem russischen Nachrichtendienst, schreibt die Bundesanwaltschaft. Diesem leitete er bis März 2020 zu zahlreichen Gelegenheiten Dokumente und Informationen zu, welche teilweise aus öffentlichen, aber auch aus nichtöffentlichen Quellen im Zusammenhang mit seinen Tätigkeiten als Reserveoffizier und in der Wirtschaft stammten.

Der Angeschuldigte verschaffte dem russischen Nachrichtendienst so einerseits Informationen zum Reservistenwesen der Bundeswehr sowie zu der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit und der damit verbundenen "Zivilen Verteidigung", so die Vorwürfe. Daneben lieferte er Einblicke aus dem Bereich der Wirtschaft, etwa zu den Folgen der gegen Russland im Jahr 2014 verhängten Wirtschaftssanktionen für Deutschland und die Europäische Union und zur Gaspipeline Nord Stream 2. Darüber hinaus ließ Ralph G. seinen Ansprechpartnern bei dem russischen Nachrichtendienst personenbezogene Daten von hochrangigen Angehörigen der Bundeswehr und aus der Wirtschaft - darunter deren private Kontaktdaten - zukommen, schreibt der Generalbundesanwalt. Schließlich vermittelte er seinen Kontaktpersonen einen Überblick über die Sicherheits- und Verteidigungspolitik der USA und ihrer westlichen Verbündeten. Im Gegenzug für seine Leistungen erhielt der Angeschuldigte Einladungen zu Veranstaltungen russischer Regierungss tellen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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