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Gauck prüft Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung

Archivmeldung vom 19.11.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.11.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Joachim Gauck Bild: Dirk Vorderstraße, on Flickr CC BY-SA 2.0
Joachim Gauck Bild: Dirk Vorderstraße, on Flickr CC BY-SA 2.0

Wann das gerade auch für den Anti-Terrorkampf wichtige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung tatsächlich in Kraft tritt, ist nach einem Bericht von "Bild" weiter offen: Am 16. Oktober verabschiedete der Bundestag das Gesetz zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, jetzt liegt das Gesetz zur Prüfung bei Bundespräsident Joachim Gauck.

Wie die Zeitung berichtet, ist der Text am 10. November dort eingegangen. Wann Gauck unterzeichnet, ist derzeit offen, hieß es. Bei der sogenannten Vorratsdatenspeicherung werden die Verbindungsdaten von Telefongesprächen, SMS-Nachrichten und Mails für eine begrenzte Zeit gespeichert. Ermittler können so nach Straftaten ein Kontakt-Profil der mutmaßlichen Täter erstellen und so mögliche Komplizen enttarnen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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