Elektronischer Widerrufsbutton soll Pflicht werden
Archivmeldung vom 09.07.2025
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDas Justizministerium will Unternehmen dazu verpflichten, bei im Internet geschlossenen Verträgen den elektronischen Widerruf per Button zu ermöglichen. Diese und weitere Änderungen sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Ministerium am Mittwoch veröffentlicht hat.
Demnach sollen geänderte EU-Vorgaben zu Verbraucher- und
Versicherungsverträgen umgesetzt werden. "So einfach wie das Bestellen
im Internet geht - so einfach soll auch das Widerrufen sein: mit einem
Klick", sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Mit dem
elektronischen Widerrufsbutton werde man Verbrauchern das Leben leichter
machen. "Mit dem Widerrufsbutton stärken wir den Schutz vor Verträgen,
die man eigentlich gar nicht will", so Hubig.
Neben der
Einführung des Widerrufsbuttons sieht der Entwurf vor, dass Unternehmen
Finanzdienstleistungen angemessen erläutern müssen, um eine informierte
Vertragsabschlussentscheidung zu ermöglichen. Zudem soll das "ewige
Widerrufsrecht" bei Finanzdienstleistungen eingeschränkt werden.
Unternehmer
sollen künftig nicht mehr verpflichtet sein, Vertragsbedingungen in
Papierform zu übermitteln. Der Referentenentwurf wurde an Länder und
Verbände versandt, die bis zum 1. August Stellung nehmen können.
Quelle: dts Nachrichtenagentur