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Bundesrechnungshof-Kritik an Krankenkassen bleibt vorerst folgenlos

Archivmeldung vom 23.08.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.08.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Eingang des Bundesrechnungshofs (Adenauerallee 81 in Bonn). Bild: de.wikipedia.org
Eingang des Bundesrechnungshofs (Adenauerallee 81 in Bonn). Bild: de.wikipedia.org

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will vorerst nicht per Gesetz gegen die Praxis mancher Krankenkassen vorgehen, auf die Prüfung von Klinikrechnungen zu verzichten. Allerdings nur, wenn sich die Krankenhäuser im Gegenzug verpflichten, ihnen Abschläge von bis zu 50 Prozent zu gewähren. Dies teilte das Ministerium jetzt in der Antwort auf eine Anfrage der Linken mit, über die das "Handelsblatt" berichtet. In der Antwort kündigt das Ministerium lediglich an, es werde sich "weiterhin dafür einsetzen, dass dem Abschluss unzulässiger Sondervereinbarungen aufsichtsrechtlich begegnet wird".

Zugleich weist das Ministerium darauf hin, dass sich dazu die für regionale Kassen wie die AOK zuständigen Landesaufsichten erst mit dem Bundesversicherungsamt (BVA) verständigen müssten. Es ist für bundesweit geöffnete Kassen wie Barmer und DAK zuständig. Genau diese Verständigung aber ist nach einem Anfang August bekannt gewordenen Bericht des Bundesrechnungshofs über Jahre nicht gelungen. In dem Bericht hatte der Rechnungshof den Verzicht der Kassen auf Rechnungsprüfung gegen Geldzusagen nicht nur als rechtswidrig kritisiert. Er monierte auch, dass entsprechende Vereinbarungen zu Wettbewerbsverzerrungen führen und zu Manipulationen am Finanzausgleich zwischen den Kassen.

Denn dieser basiert auf den Diagnosen, die die Kliniken den Kassen in Form von Fallpauschalen in Rechnung stellen. Der Rechnungshof rügte vor allem, dass die Vereinbarungen seit 2008 nur deshalb aufsichtsrechtlich unbeanstandet bleiben, weil die Landesaufsichten anders als das BVA nicht bereit sind, sie zu verbieten. Auch Spahn sieht, so teilte es der parlamentarische Staatssekretär Thomas Gebhart mit, die Sondervereinbarungen über Abschläge "rechtlich hoch kritisch". Umso unverständlicher findet es die Linke, dass er nichts dagegen unternehmen will. "Die Behandlung von Patienten in Krankenhäusern ist der größte Kostenblock der Krankenkassen, 2017 betrugen sie rund 75 Milliarden Euro. Es geht also um sehr viel Geld", sagte der Gesundheitsexperte der Linken, Harald Weinberg, dem "Handelsblatt". Er warf dem Minister vor, sich beim dem Thema wegzuducken.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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