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IW-Chef: Zugesagte Vergütungen für EEG-Anlagen über Steuermittel finanzieren

Archivmeldung vom 16.08.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.08.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Michael Hüther (2011)
Michael Hüther (2011)

Foto: FlickreviewR
Lizenz: CC-BY-SA-2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), Michael Hüther, hat sich dafür ausgesprochen, im Zuge einer Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verbindlich zugesagte Vergütungen für EEG-Anlagen über Steuereinnahmen aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren. Eine Steuerfinanzierung der laufenden EEG-Umlage lehnt Hüther im Interview mit "Handelsblatt-Online" hingegen ab.

Denn dies ändere nichts an den Fehlanreizen des Fördersystems und damit an der Kostendynamik. Erforderlich sei dafür die grundlegende Reform des EEG. "Allerdings kann man überlegen, die zugesagten Vergütungen über Steuermittel zu finanzieren und damit in den Bundeshaushalt zu überführen", sagte Hüther. "Das stärkt die Einheit des Budgets und darüber den politischen Druck, ernsthaft zu reformieren."

Kürzungen auch für Bestandsanlagen waren Bestandteil des ursprünglichen Konzepts von Umweltminister Peter Altmaier für eine "Strompreisbremse". Der Vorschlag hatte erheblichen Wirbel ausgelöst. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte daraufhin erklärt, dass verbindlich zugesagte Vergütungen für EEG-Anlagen nicht gekürzt würden. Zur Finanzierung sagte sie jedoch nichts.

Scharfe Kritik äußerte Hüther an dem Vorschlag von SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück, angesichts gefallener Strompreise an der Börse die Versorger zu einer Entlastung der Haushalte zu zwingen. "Wer jetzt über Vergleichspreise in die Preisbildung eingreift, schädigt das ohnehin labile System weiter und schwächt die Investitionsmöglichkeiten der Versorger. Also: Wahlkampfgeklingel ohne Substanz", sagte Hüther.

Steinbrück hatte sich dafür ausgesprochen, der Bundesnetzagentur das Recht einzuräumen, bei überhöhten Grundversorgungstarifen einzugreifen. Sollte ein Tarif über zehn Prozent über dem niedrigsten Vergleichspreis einer Region liegen, müsse dieser gesenkt werden, heißt es im Energiekonzept der SPD für die Bundestagswahl. Rechnerisch bedeutet eine Entlastung von 1,5 Milliarden Euro im Jahr für den Durchschnittshaushalt eine um knapp 40 Euro niedrigere Stromrechnung.

Hüther sagte, Steinbrücks Vorschlag helfe nicht, weil er nicht an den Ursachen der Preisdynamik ansetze. "Das erfordert einen völligen Umbau der Förderung Erneuerbarer Energien und die Schaffung von Kapazitätsmärkten, die auch Zahlungen für vorgehaltene Leistung zulässt", sagte der IW-Chef. Solche Mechanismen sollten sich nach Möglichkeit auf sämtliche Optionen beziehen: Begrenzung der Stilllegung von Altanlagen, Schaffung einer ökonomischen Basis für flexible Neuanlagen, Einbeziehung der Nachfrageseite, Speicher.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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