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Union hält Berliner Wiederholungswahl für rechtssicher

Archivmeldung vom 31.01.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.01.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Daumen hoch (Symbolbild)
Daumen hoch (Symbolbild)

Bild: Rike / pixelio.de

Nachdem das Bundesverfassungsgericht per Eilentscheid den Weg frei gemacht hat für die Wiederholungswahl in Berlin rechnet die Union auch im Hauptverfahren mit einem entsprechenden Urteil. Der Parlamentsgeschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion, Patrick Schnieder (CDU), sagte der "Rheinischen Post": "Ich gehe davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht jetzt schnell für Rechtsklarheit sorgt und auch in der Hauptsache zu keinem anderen Ergebnis kommen wird."

In Berlin habe es ein systemisches Versagen bei der Organisation und Durchführung der letzten Wahl gegeben. Die zahlreichen festgestellten Wahlfehler seien auch "nur die Spitze des Eisberges" gewesen, ergänzte Schnieder.

Die Berliner hätten jetzt die Chance, "die vom rot-rot-grünen Senat verantwortete Chaos-Wahl zu korrigieren und für einen echten Neustart in Berlin zu sorgen". Die Berliner Wiederholungswahl kann nun wie geplant am 12. Februar stattfinden. Über das Hauptsacheverfahren, das heißt die genaue Prüfung, ob die Wiederholung der Wahl vom September 2021 verfassungsgemäß ist, will das Bundesverfassungsgericht erst später entscheiden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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