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Geplatzte Flüchtlingsbürgschaften: Staat übernimmt Kosten von 21,7 Millionen Euro

Archivmeldung vom 19.02.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.02.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Zahlmeister Deutschland: Ein Deuerschuldner zur ganzen Welt? (Symbolbild)
Zahlmeister Deutschland: Ein Deuerschuldner zur ganzen Welt? (Symbolbild)

Bild: Horek / Eigenes Werk

Ein Jahr nach dem Beschluss zur Übernahme der meisten sogenannten Flüchtlingsbürgschaften stehen die Kosten für Bund und Länder fest: Bundesweit hätten die betroffenen Einrichtungen "Forderungsausfälle in Höhe von insgesamt 21.698.509 Euro gemeldet", heißt es in einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der AfD-Fraktion, die der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ) vorliegt.

Der höchste Betrag, 8,3 Millionen Euro, entfällt auf Niedersachsen, gefolgt von NRW mit 6,78 Millionen Euro und Hessen mit 2,1 Millionen Euro. In Berlin beziffern sich die gemeldeten Ausfälle auf 1,24 Millionen Euro.

Auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise hatten Zehntausende Privatpersonen und Institutionen Syrern mit sogenannten Flüchtlingsbürgschaften eine Einreise nach Deutschland ermöglicht. Sie verpflichteten sich zur Übernahme der Sozialleistungen. Weil aber zahlreiche Bürgen von den Behörden unzureichend über die Geltungsdauer informiert worden waren, hatte sich die Bundesregierung vor einem Jahr mit den Ländern auf eine Kostenübernahme nach Einzelfallprüfung geeinigt.

"Auf Drängen der SPD muss der Steuerzahler nun die Kosten für die geplatzten Flüchtlingsbürgschaften übernehmen. Das ist ein Skandal", kritisierte der AfD-Abgeordnete René Springer in der NOZ. Allerdings standen auch Union, Grüne, FDP und Linkspartei hinter der Entscheidung, das Geld nicht von den Bürgen einzufordern, wenn diese nicht eindeutig informiert worden waren, dass sie auch nach Abschluss der Asylverfahren für Kosten hätten geradestehen müssen. 2016 hatte die Große Koalition dann klargestellt, dass die Verpflichtungen für die Dauer von fünf Jahren gelten.

Über einen Antrag der AfD-Fraktion, sämtliche Erstattungsforderungen einzutreiben, war im Bundestag gestritten worden. Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann etwa hatte es als "moralisch verwerflich" bezeichnet, dass die AfD das Thema erkennbar aufziehe, "um wieder und wieder Stimmung gegen Flüchtlinge zu machen."

Für den AfD-Abgeordneten Springer sind die Altfälle nur die Spitze des Eisbergs. Weiterhin kämen Ausländer mithilfe von Verpflichtungserklärungen nach Deutschland, viele Bürgen würden aber nach wie vor nicht herangezogen, sollten die Eingereisten finanziell nicht auf eigenen Beinen stehen. "Weil Ausländerbehörden und Jobcenter schlichtweg versagt haben", sagte er der NOZ.

Springer verweist unter anderem auf einen Bericht des Hamburger Rechnungshofes. Der monierte vergangenes Jahr, dass die Behörden oft nicht prüften, ob Verpflichtungserklärungen vorliegen. In dem Rechnungshofbericht, der der "NOZ" vorliegt, wird auf eine Stichprobe mit einer Fehlerquote "von über 90 Prozent" verwiesen. "Bis heute wurden keine Maßnahmen ergriffen, um derartiges Behördenversagen in Zukunft zu verhindern", sagte Springer.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)


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