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Bundesregierung verstärkt Krisenvorsorge bei der KfW

Archivmeldung vom 13.09.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.09.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Angesichts der sich verschärfenden Energiekrise schnürt der Bund neue Krisenhilfen für Unternehmen. Die Bundesregierung will unter anderem die Möglichkeiten der staatlichen Förderbank KfW zur Absicherung von Garantien und Liquiditätshilfen an Energieunternehmen stärken, berichtet das "Handelsblatt" unter Berufung auf "Regierungskreise".

Das Bundesfinanzministerium beabsichtigt demnach, bereits geschaffene Kreditermächtigungen für das Corona-Sondervermögen WSF nun für der KfW zugewiesene Unterstützungsmaßnahmen an Energieversorger zu nutzen. Dabei handelt es sich um Kreditermächtigungen im Umfang von rund 67 Milliarden Euro. "Dies stärkt die Refinanzierung der KfW und erweitert die Möglichkeiten der Bank, Stabilisierungshilfen für Energieversorger zur Verfügung zu stellen", hieß es.

Eine entsprechende Formulierungshilfe für die Bundestagsfraktionen will das Kabinett am Mittwoch beschließen. Diese soll dem Vernehmen nach über einen Änderungsantrag der Fraktionen zum Achten Verbrauchsteueränderungsgesetz in den bereits laufenden Prozess im Bundestag eingebracht werden. Hintergrund der Hilfen ist ein zusätzlicher Mittelbedarf bei Energieversorgern, der sich durch die reduzierten Gaslieferungen aus Russland ergibt. Dem Bundeswirtschaftsministerium liegen derzeit diverse Anträge zur Liquiditätsüberbrückung von Unternehmen im Bereich der Gas‐ und Energieversorgung vor, heißt es in einem als "Verschlusssache" eingestuften Regierungspapier, über welches das "Handelsblatt" berichtet.

 "Das Volumen der Anträge umfasst einen niedrigen zweistelligen Milliardenbetrag." Angesichts der Preisverschärfungen sei "ein vorausschauendes Handeln von Bund und KfW erforderlich", hieß es in Regierungskreisen. Eine Reaktivierung des Corona-Rettungsschirms WSF sei mit dieser Maßnahme nicht verbunden. Es werde nur für eine bestehende Kreditermächtigung der Zweck erweitert. "Hierbei geht es um eine minimalinvasive Maßnahme, die schnell umgesetzt werden kann." Eine Nutzung der überjährigen Kreditermächtigung des WSF sei sachgerecht, weil nicht absehbar sei, wie lange die angespannte Lage anhalten werde, hieß es weiter.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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