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Bildungsministerium: Vorabquoten grundsätzlich sinnvoll

Archivmeldung vom 20.12.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.12.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: René Golembewski / pixelio.de
Bild: René Golembewski / pixelio.de

Vor dem Hintergrund der Diskussion um die Zulassung zum Medizinstudium weist das Bundesforschungsministerium darauf hin, dass der sogenannte "Masterplan Medizinstudium 2020" eine Quote von 10 Prozent für Landärzte vorsehe. "Die Vergabe von Studienplätzen über ein System, das auch sogenannte Vorabquoten festlegt, ist grundsätzlich sinnvoll, wenn die Quoten durch Sachgründe gerechtfertigt sind", sagte eine Sprecherin des Ministeriums der "Heilbronner Stimme".

So diene etwa die Vorabquote für "außergewöhnliche Härtefälle" dem individuellen Nachteilsausgleich. "Soweit es um die Einführung einer Landarztquote geht, sieht der Masterplan Medizinstudium 2020 vor, dass die Länder bis zu 10 Prozent der Medizinstudienplätze im Rahmen einer Landarztquote vergeben können." Die Entscheidung über die Einführung der Landarztquote, die Bewertung ihrer Notwendigkeit und Angemessenheit sowie die inhaltliche Ausgestaltung liege in der Zuständigkeit der Länder. "Dementsprechend kann jedes Land prüfen, ob es aufgrund eines besonderen Bedarfs von der Möglichkeit zur Einführung der Quote Gebrauch macht."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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