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Verfassungsschutz: AfD kein Beobachtungsobjekt

Archivmeldung vom 09.07.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.07.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Plakat der Alternative für Deutschland AfD. Bild:  blu-news.org, on Flickr CC BY-SA 2.0
Plakat der Alternative für Deutschland AfD. Bild: blu-news.org, on Flickr CC BY-SA 2.0

Die Partei Alternative für Deutschland (AfD) ist aktuell kein Beobachtungsobjekt des Bundesverfassungsschutzes (BfV). Dies teilte das BfV auf Nachfrage der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Freitag) mit.

Im Verfassungsschutzbericht 2014 sei die AfD nicht beschrieben, hieß es. "Für eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz gelten hohe rechtliche Hürden", teilte die Behörde weiter mit. Am vergangenen Wochenende waren beim Bundesparteitag der AfD in Essen einige Redner durch islam- oder ausländerfeindliche Äußerungen aufgefallen.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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