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Bayern lehnt Scholz` Grundsteuer-Pläne ab

Archivmeldung vom 26.11.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.11.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Fahne Freistaat Bayern
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Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Reformpläne von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD)für die Grundsteuer stoßen bei den Bundesländern auf Ablehnung. "Die heute bekannt gewordenen Vorstellungen von Bundesminister Olaf Scholz zur Neuregelung der Grundsteuer lehnen wir ab", sagte Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) dem "Handelsblatt".

"Diese würden Steuererhöhungen, Mieterhöhungen und vor allem mehr Bürokratie bedeuten." Die Finanzministerin von Baden-Württemberg, Edith Sitzmann (Grüne), reagierte zurückhaltend auf die bisher bekannten Pläne. "Wir mussten viel zu lange auf ein Konzept warten", sagte Sitzmann dem "Handelsblatt". Man sei gespannt darauf, was der Bundesfinanzminister im Detail den Ländern vorstellen werde. "Vorschnelle Bewertungen sind der falsche Weg, denn wir bekommen das nur zusammen hin", sagte sie. Die baden-württembergische Finanzministerin ist an einem gleichbleibenden Aufkommen interessiert. "Ob Krankenhäuser, Kinderbetreuung, Altenpflege, Sportplätze, Volkshochschulen oder Radwege - unsere Städte und Gemeinden haben Aufgaben, die für alle wichtig sind. Diese Aufgaben müssen bezahlt werden und dafür brauchen die Kommunen die Grundsteuer", sagte Sitzmann.

Deshalb sei es gut, dass es bei der Grundsteuer jetzt endlich vorangehe. Bayerns Finanzminister machte deutlich, dass er bei seinem Vorschlag für eine wertunabhängige Grundsteuer bleibe. "Wir wollen eine einfache, faire und regionalisierte Grundsteuer", sagte Füracker. "Die Grundsteuerreform soll aufkommensneutral erfolgen und keine Steuermehrbelastungen für Eigentümer und Mieter erzeugen." Das bayerische wertunabhängige Einfach-Grundsteuermodell halte man nach wie vor für die beste Lösung. Die Grundsteuer solle auf möglichst wenigen Kriterien beruhen, damit sie sowohl für die Bürger und Unternehmer als auch für die Verwaltung einfach administrierbar sei. Sie solle deshalb ausschließlich nach physikalischen Größen, nämlich Grundstücksgröße und Wohn- beziehun gsweise Nutzfläche, ermittelt werden. "Diese Größen sind nicht streitanfällig und vermeiden in Zeiten steigender Immobilienpreise eine Steuererhöhung durch die Hintertür", sagte Füracker.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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