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SPD-Pflegebeauftragte: Neue Einrichtungen müssen Katastrophenszenarien berücksichtigen

Archivmeldung vom 24.07.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.07.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Heike Baehrens (2014)
Heike Baehrens (2014)

Foto: Martin Rulsch
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Heike Baehrens, Pflegebeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, mahnt Lehren aus der Flutkatastrophe im Westen Deutschlands an. Die SPD-Politikerin sagte der "Heilbronner Stimme" (Samstag): "Bestehende Einrichtungen sollten auf den Katastrophenschutz hin überprüft werden. Geplante und neue Einrichtungen werden in Zukunft mehr noch als bisher Katastrophenszenarien berücksichtigen müssen."

Bei den Vorsorgeüberlegungen müsse allerdings "gut abgewogen werden zwischen dem Wunsch nach Sicherheit und dem Wunsch nach Teilhabe und Lebensqualität". Baehrens weiter: "So gewinnen stark mobilitätseingeschränkte Menschen mehr Selbständigkeit, wenn sie barrierefrei im Erdgeschoss wohnen können. Werden Gemeinschaftsräume im Erdgeschoss und Wohnungen in obere Geschosse verlegt, kann es im Katastrophenfall zu Problemen kommen, etwa wenn die Fahrstühle ausgefallen sind. Das ist dann auch eine Sicherheitsfrage, denn wir haben gesehen, wie schnell bei Hochwasser der Strom weg ist."

Baehrens begrüßte den Vorstoß des Kuratoriums Deutscher Altershilfe (KDA). Der Vorsitzende des KDA, Helmut Kneppe, mahnt, die Rettungsbedarfe von Seniorenheimen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen bei der Neustrukturierung von Warn- oder Rettungskonzepten besonders zu berücksichtigen. Die SPD-Politikerin sagte dazu: "Die Forderung des KDA nach frühzeitiger Warnung ist berechtigt. Die Warn-App Nina beispielsweise ist schon weitgehend barrierefrei gestaltet und sehr nützlich. Aber die Installation und Nutzung muss Seniorinnen und Senioren noch genauer erklärt werden. Es muss sichergestellt werden, das die Warnung auch nachts ankommt, auch wenn das Handy nicht neben dem Bett liegt."

Quelle: Heilbronner Stimme (ots)

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