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Bundestag beschließt mehr Schutz vor Kostenfallen im Internet

Archivmeldung vom 02.03.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.03.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Günther Richter / pixelio.de
Bild: Günther Richter / pixelio.de

Der Bundestag hat am Freitag eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches beschlossen, um Verbraucher künftig besser vor Kostenfallen im Internet zu schützen. Das sei ein wichtiger Schritt zu mehr Sicherheit und Transparenz, erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). In Zukunft sollen Kunden schon vor Online-Vertragsabschluss über mögliche Kosten von Produkten informiert werden. Weiterhin soll noch vor dem Bestätigen eines Online-Kaufes die Schaltfläche "zahlungspflichtig bestellen" passiert werden. Auch Preise, Mindestlaufzeiten und Lieferkosten sollen dem Nutzer künftig angezeigt werden.

Abo- und Kostenfallen sind in Deutschland ein weit verbreitetes Problem, wie eine Studie des Forschungsinstituts ifas bestätigte. Demnach seien 5,4 Millionen Nutzer bereits in eine solche Kostenfalle geraten. Auch die Verbraucherzentralen erreichen monatlich etwa 22.000 Beschwerden. Häufig werden Verbraucher mit einem kostenlosen Angebot gelockt und schließlich zu einer regelmäßigen Zahlung verpflichtet. Der wirtschaftliche Schaden dabei sei immens.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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