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Rundt: Bund darf Länder bei Wohnungsbauförderung nicht im Stich lassen

Archivmeldung vom 12.11.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.11.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Cornelia Rundt 2013
Cornelia Rundt 2013

Foto: Foto AG Gymnasium Melle
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Niedersachsens Bauministerin Cornelia Rundt (SPD) fordert den Bund auf, sich weiter finanziell an der Wohnungsbauförderung zu beteiligen. Ihr Bundesland habe sich dementsprechend einem Antrag aus Bayern auf der Tagesordnung der am Donnerstag in Chemnitz beginnenden Bauministerkonferenz angeschlossen, sagte Rundt in einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung".

Noch bis 2019 unterstützt die Bundesregierung die Länder jährlich mit 518 Millionen Euro. Auch danach müsse Berlin seinen Verpflichtungen nachkommen, so Rundt. Der Bund dürfe die Länder "in dieser wichtigen Angelegenheit nicht im Stich" lassen.

Die soziale Wohnraumförderung ist seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 Ländersache. Der Bund stellt allerdings Finanzhilfen in Höhe von etwa einer Milliarde Euro zur Verfügung. Zum Jahr 2020 läuft diese Förderung allerdings aus. Rundt: "Auch danach wird es weiteren Bedarf an Wohnungsneubauten geben." Es sei wichtig, dass Menschen "genügend und vor allem auch bezahlbare Wohnungen zur Verfügung stehen", sagte die Ministerin der "NOZ".

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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