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Justizminister will Zugang zu Online-Handelsregister überdenken

Archivmeldung vom 13.10.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.10.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Marco Buschmann (2021)
Marco Buschmann (2021)

Foto: Sandro Halank, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Nach Protesten aus der Wirtschaft gegen den neuen Zugang zum Online-Handelsregister hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) Mängel eingeräumt. "In dem Register sind zum Teil Informationen und Dokumente enthalten, die dort nicht hingehören und die die Privatsphäre verletzen können", sagte Buschmann dem "Handelsblatt".

Er sei in enger Abstimmung mit den Ländern und der Bundesnotarkammer, um hier zu einer schnellen Lösung zu kommen. Seit dem 1. August ist es über das gemeinsame Registerportal der Länder möglich, ohne Einschränkungen Auszüge aus dem Handelsregister sowie notarielle Eintragungen einzusehen und herunterzuladen. Rechtsgrundlage ist das Gesetz, mit dem die EU-Digitalisierungsrichtlinie umgesetzt wird: das DiRUG.

Zuvor war zwar eine Online-Abfrage auch möglich, allerdings nur mit Nutzerregistrierung und Abrufgebühren. Mit dem neuen Zugang sind auch personenbezogene Daten von Firmenlenkern und Angestellten abrufbar, inklusive Unterschriften. Durch die kostenfreie Nutzung des Online-Handelsregisters seit diesem Sommer seien Probleme aufgetreten, "die in Wahrheit schon viele Jahre alt sind", erklärte der FDP-Politiker. Nötig sei beides: Digitale Möglichkeiten und Datenschutz. "Das gilt für Daten, die künftig notwendig sind, aber auch für solche, die bereits im Register hinterlegt sind."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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