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AfD-Bewerber werden durch Verweigerung von Auskunftssperren Gefahren ausgesetzt

Archivmeldung vom 25.04.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.04.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bernd Gögel, Vorsitzender der Fraktion der AfD im Landtag von Baden-Württemberg (2018)
Bernd Gögel, Vorsitzender der Fraktion der AfD im Landtag von Baden-Württemberg (2018)

Bild: AfD Deutschland

Der Vorsitzende der AfD-Landtagsfraktion, Bernd Gögel, ist über die Antworten der Landesregierung auf einen Antrag seiner Fraktion entsetzt: "Einerseits wird die massive Sachbeschädigung am Haus der Abgeordneten Carola Wolle und eines dort abgestellten PKWs bedauert. Obwohl dies bei weitem nicht die einzige derartige Attacke war, erkennt die Landesregierung aber dennoch nicht den Sinn von Auskunftssperren für die Adressen von Kandidaten zur Kommunalwahl an. Dies ist ein Skandal und geschieht sicherlich nicht ohne Hintergedanken."

Landesregierung räumt "abstrakte funktionsimmanente Gefährdung" der Kandidaten ein

Eine auf Antrag von den Kommunen vergebene Auskunftssperre im Melderegister nach Paragraph 51 des Bundesmeldegesetzes erwirkt unter anderem, dass die Adressen der Kandidaten nicht auf dem Wahlzettel erscheinen, sondern durch eine Erreichbarkeitsadresse ersetzt werden können. Nach den Erkenntnissen der AfD-Landtagsfraktion wurde diese Auskunftssperre jedoch in den weitaus meisten Fällen nicht erteilt. Dies gilt für einfache Mitglieder und parteilose Kandidaten ebenso wie für den Personenkreis der AfD-Abgeordneten, obwohl die Landesregierung bei diesen explizit von einer "abstrakten funktionsimmanenten Gefährdung" spricht. Dennoch wird eingestanden, dass die Regierungspräsidien den Städten und Gemeinden eine Rechtsauslegung nahegelegt hätten, wonach die "Überschreitung der maßgeblichen Gefahrenschwelle nur in Bezug auf eine konkrete Person durch Darlegung ihrer Verhältnisse" gegeben sei.

Sachbeschädigungen oder Körperverletzungsdelikte

Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion und Initiator des Antrags, Anton Baron, kommentiert die Antworten folgendermaßen: "Für niemanden wäre eine großzügigere Erteilung von Auskunftssperren eine Last, und die körperliche und materielle Unversehrtheit sind höher als die Wählerinformation zu gewichten. Hingegen merken wir Abgeordneten in unseren Kreisverbänden sehr wohl, dass zahlreiche Mitglieder wegen Nichterteilung der Sperre auf eine Kandidatur verzichten. Die Landesregierung spricht in ihrer Antwort sogar ausdrücklich von zu befürchtenden Sachbeschädigungen oder Körperverletzungsdelikten. Der Verdacht, dass dies für einzelne Kommunen und die Landesregierung ein nützliches Übel zur Sabotage von AfD-Kandidaturen darstellt, liegt daher erschreckenderweise mehr als nahe. Schließlich schmälern kürzere Kandidatenlisten empfindlich die Wahlchancen der betroffenen Parteien", erläutert der Abgeordnete Baron das Dilemma.

Quelle: AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg (ots)

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