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Zweites vorläufiges amtliches Ergebnis der Bundestagswahl 2005

Archivmeldung vom 04.10.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.10.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Bundeswahlleiter hat am 2. Oktober 2005 um 23.15 Uhr das zweite vorläufige amtliche Ergebnis der Wahl zum 16.Deutschen Bundestag bekannt gegeben.

Das zweite vorläufige Wahlergebnis enthält:

– Das vorläufige Ergebnis aus dem Wahlkreis 160 (Dresden I), in dem heute, am 2. Oktober 2005, eine Nachwahl stattfand.

– Für die übrigen 16 Wahlkreise des Freistaates Sachsen deren vorläufige Ergebnisse, wie sie bereits im ersten vorläufigen Wahlergebnis vom 19. September 2005 enthalten waren.

– Für die übrigen 15 Länder (außer Sachsen) die dort bereits durch die Landeswahlausschüsse festgestellten endgültigen Ergebnisse. Diese Ergebnisse müssen

– was die Zweitstimmen angeht – noch durch den Bundeswahlausschuss am 7. Oktober 2005 bestätigt werden und sind insoweit vorläufig. Der Bundeswahlausschuss ist nach Paragraf 78 Absatz 2 Satz 2 Bundeswahlordnung berechtigt, rechnerische Berichtigungen an den Feststellungen der Landeswahlausschüsse vorzunehmen.

Danach stellt sich das zweite vorläufige amtliche Ergebnis wie folgt dar:

Bei einer Wahlbeteiligung von 77,7 Prozent (2002: 79,1 Prozent) haben die

– SPD: 34,2 Prozent (2002: 38,5 Prozent)
– CDU: 27,8 Prozent (2002: 29,5 Prozent)
– CSU: 7,4 Prozent (2002: 9,0 Prozent)
– GRÜNE: 8,1 Prozent (2002: 8,6 Prozent)
– FDP: 9,8 Prozent (2002: 7,4 Prozent)
– Die Linke.: 8,7 Prozent (2002: 4,0 Prozent)
und die – Sonstigen: 4,0 Prozent (2002: 3,0 Prozent) aller Zweitstimmen erhalten.

Der Anteil der ungültigen Zweitstimmen betrug bei der Bundestagswahl 2005 1,6 Prozent (2002: 1,2 Prozent)

Der Anteil der ungültigen Erststimmen betrug bei der Bundestagswahl 2005 1,8 Prozent (2002: 1,5 Prozent).

Der 16. Deutsche Bundestag wird nach Paragraf 1 Abs. 1 des Bundeswahlgesetzes aus 598 Abgeordneten zuzüglich 16 Überhangmandaten, also aus insgesamt 614 Abgeordneten (2002: 603 Abgeordneten) bestehen.

Im 16. Deutschen Bundestag werden nach dem zweiten vorläufigen amtlichen Ergebnis die folgenden Parteien mit den nachstehenden Mandatszahlen (einschließlich Überhangmandate) vertreten sein:

– SPD: 222 Sitze (2002: 251) darunter 145 (2002: 171) Wahlkreissitze
– CDU: 180 Sitze (2002: 190) darunter 106 (2002: 82) Wahlkreissitze
– CSU: 46 Sitze (2002: 58) darunter 44 (2002: 43) Wahlkreissitze
– GRÜNE: 51 Sitze (2002: 55) darunter 1 (2002: 1) Wahlkreissitze
– FDP: 61 Sitze (2002: 47) darunter 0 (2002: 0) Wahlkreissitze
– Die Linke.: 54 Sitze (2002: 2) darunter 3 (2002: 2) Wahlkreissitze

Die Zahl der gewonnenen Landeslistensitze je Partei kann der beigefügten Übersicht entnommen sowie im Internet unter http://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahl2005/downloads/voetab3. pdf abgerufen werden.

Die Überhangmandate verteilen sich auf die Parteien nach dem zweiten vorläufigen amtlichen Ergebnis wie folgt:
SPD 9 Überhangmandate (davon 1 in Hamburg 3 in Brandenburg 4 in Sachsen-Anhalt und 1 im Saarland
CDU 7 Überhangmandate 4 in Sachsen und 3 in Baden-Württemberg)

Auf die übrigen Parteien entfielen keine Überhangmandate.

Gegenüber dem am 19. September 2005 bekannt gegebenen ersten vorläufigen amtlichen Ergebnis ergeben sich damit für die Mandatszahlen (einschließlich Überhangmandate) folgende Änderungen:

– Durch den Gewinn des Wahlkreisitzes im Wahlkreis 160 Dresden I erhält die CDU in Sachsen ein weiteres Überhangmandat, also insgesamt in Sachsen vier Überhangmandate und auf Bundesebene insgesamt sieben Überhangmandate.

– Bei der innerparteilichen Verteilung der mit den Zweitstimmen errungenen Sitze ergibt sich bei der CDU die Verschiebung eines Mandates der Landesliste Nordrhein-Westfalen zur Landesliste Saarland, das heißt über die Landesliste Saarland der CDU ist dort Frau Anette Hübinger (Listenplatz 3) vorläufig gewählt, während auf der Landesliste der CDU in Nordrhein-Westfalen Platz 34 (Cajus Julius Caesar) nicht mehr zieht.

- Bei der Verteilung der mit den Zweitstimmen errungenen Sitze ergibt sich bei der FDP die Verschiebung eines Sitzes von der Landesliste Nordrhein-Westfalen zur Landesliste Sachsen, das heißt über die Landesliste Sachsen der FDP ist dort Herr Christoph Waitz (Listenplatz 4) vorläufig gewählt, während auf der Landesliste der FDP in Nordrhein-Westfalen Platz 14 (Petra Müller) nicht mehr zieht.

- Für den 16. Deutschen Bundestag erhöht sich nach dem zweiten vorläufigen amtlichen Ergebnis die Sitzzahl im 16. Deutschen Bundestag um einen Sitz auf 614 Sitze.

Die jetzt ermittelten vorläufigen Ergebnisse der Bundestagswahl 2005 für Bund, Länder und die einzelnen Wahlkreise sind im Internet unter http://www.bundeswahlleiter.de/ abrufbar.

Der Bundeswahlleiter dankt den rund 1.630 ehrenamtlichen Wahlhelfern in den 260 Wahlvorständen im Wahlkreis 160 (Dresden I) ganz herzlich. Ohne die Bereitschaft so vieler Menschen, ihre privaten Bedürfnisse hinter das Interesse der staatlichen Gemeinschaft zurückzustellen, könnte eine ordnungsgemäße Wahl nicht gewährleistet werden. Dank gebührt auch denen, die in den Wahlämtern, in den Verwaltungen oder bei der Deutschen Post AG für einen reibungslosen Ablauf der Nachwahl gesorgt haben.

Der Bundeswahlausschuss wird das endgültige amtliche Ergebnis der Bundestagswahl 2005 am 7. Oktober 2005 ab 11.00 Uhr in öffentlicher Sitzung in Berlin, im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (Eingang Adele- Schreiber-Krieger-Str. 1) des Deutschen Bundestages, Raum 3.101 feststellen und öffentlich bekannt geben.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt

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