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„Katastrophen“ und „Bierdeckelkompromisse“

Archivmeldung vom 12.07.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.07.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur übt scharfe Kritik an der Zusammenarbeit von Bundesagentur und Kommunen in den Jobcentern. Ausbaden müssen die Misstände die Arbeitslosen.

Frank-Jürgen Weise, Chef der Bundesagentur für Arbeit (BA), hat die praktische Zusammenarbeit von Bundesagentur und Kommunen in den Jobcentern als „Katastrophe“ bezeichnet. Die bundesweiten Arbeitsgemeinschaften (Argen), in denen Kommunen und Bundesagentur je zur Hälfte Verantwortung trügen, seien „ein Mitternachtsbierdeckelkompromiss von beruflich unerfahrenen Menschen“ gewesen, sagte Weise am Samstag im Deutschlandradio Kultur. Er fügte hinzu: „Die Konstruktion der Arbeitsgemeinschaften war im Prinzip gut – Zusammenarbeit BA mit privaten Dritten, mit Kommunen, mit Wohlfahrtspflege praktisch eine Katastrophe.“

Der BA-Chef sprach sich für das auch von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) vorgesehene Modell des „kooperativen Jobcenters“ aus. Darin solle die Bundesagentur alleine für Beratung und Vermittlung von Arbeitslosen zuständig sein. Die Kommunen hingegen sollten „sozial-integrative Leistungen“, die für die Arbeitsaufnahme wichtig seien – beispielsweise Kinderbetreuung – zur Verfügung stellen. Eine klare Aufgabenverteilung sei „das viel bessere Modell, als 50:50 über Schreibtischhöhe, Kauf von Briefmarken oder sonst was zu entscheiden“.

Auch Karlsruhe drängt auf Reformen

Das Bundesverfassungsgericht hatte die gemeinsame Betreuung von „Hartz IV“-Empfängern durch die Bundesagentur für Arbeit und Kommunen als „Mischverwaltung“ für verfassungswidrig erklärt und eine Umstrukturierung bis Ende 2010 angeordnet. Die als Jobcenter bekannten bundesweit rund 350 Argen sind für die Auszahlung des Arbeitslosengeldes II und die Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen zuständig.

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