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Bundestag stimmt für umstrittenes Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung

Archivmeldung vom 16.10.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.10.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Helmut J. Salzer / pixelio.de
Bild: Helmut J. Salzer / pixelio.de

Der Bundestag hat am Freitag mit den Stimmen von Union und SPD die umstrittene Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Von insgesamt 559 abgegebenen Stimmen, votierten 404 Abgeordnete für das neue Gesetz, 148 stimmten dagegen, sieben Parlamentarier enthielten sich. Damit hat die künftige massenhafte Speicherung von Daten durch die deutschen Telefonnetzbetreiber vorerst eine Gesetzesgrundlage.

Die Vorratsdatenspeicherung sieht unter anderem vor, dass die Telefon-Verbindungsdaten und IP-Adressen von Computern von den Anbietern zehn Wochen aufbewahrt werden müssen, die Standortdaten von Handys müssen vier Wochen gespeichert werden.

Kritik an dem Gesetz kommen von den Oppositionsparteien und zahlreichen anderen Organisationen, zum Beispiel dem Deutschen Journalisten-Verband. Hauptkritikpunkt ist das Erfassen aller Telefongespräche, ohne dass der Verdacht einer Straftat vorliegen muss. Der stellvertretende FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki hat bereits eine Verfassungsklage angekündigt. Dass die Bundesregierung den Punkt ignoriere, dass Daten von Rechtsanwälten, Ärzten und Journalisten nicht gespeichert werden dürften, fordere eine Klage geradezu heraus, sagte Kubicki der Zeitung "Die Welt".

Ein früherer Gesetzesvorschlag zur Datenspeicherung war 2010 vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden. Unter der Vorratsdatenspeicherung versteht man die Speicherung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen für den Fall, dass sie einmal benötigt werden sollten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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