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Bundesrechnungshof kritisiert Scholz und Schäuble

Archivmeldung vom 11.11.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.11.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Bundesrechnungshof (Symbolbild)
Bundesrechnungshof (Symbolbild)

Foto: © Axel Kirch / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Bundesregierung will die "Entlastung" der Bürger von den Energiekosten mit 40,5 Milliarden Euro aus einer Rücklage finanzieren, die in Wirklichkeit offenbar einem anderen Zweck dienen sollte. Das berichtet der "Spiegel" in seiner neuen Ausgabe unter Berufung auf einen Bericht des Bundesrechnungshofs an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags. Darin monieren die Prüfer, dass das eingeplante Geld "nicht in Form liquider Mittel vorhanden" sei.

Stattdessen, so der Bundesrechnungshof, hätten die Ressorts der früheren Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Olaf Scholz (SPD) die Milliarden in den vergangenen Jahren zur Finanzierung laufender Ausgaben eingesetzt. Schäuble hatte die Rücklage 2015 gebildet, um die erwarteten Kosten der damaligen Migrationswelle zu bewältigen. Doch sie wurde offiziell nie angezapft und von Schäubles Nachfolger im Finanzministerium, dem heutigen Bundeskanzler Olaf Scholz, durch Haushaltsüberschüsse sogar bis auf 48,2 Milliarden Euro aufgestockt. Seither gilt die Rücklage als eine Art Sparstrumpf der Bundesregierung. "Um eine ordnungsgemäße Kassenwirtschaft sicherzustellen", hätten die Mittel nach Ansicht der Prüfer auf einem Konto der Bundesbank gesammelt werden müssen, heißt es im Bericht des Rechnungshofes. Dies sei aber nicht geschehen. Die Bilanztricks führten nun dazu, dass sich die Regierung die fehlenden Milliarden durch neue Kredite beschaffen müsse, die nicht im Haushalt abgebildet seien. Das Bundesfinanzministerium weist die Kritik zurück. Es wäre "unwirtschaftlich" gewesen, die Mittel auf dem Kapitalmarkt anzulegen. Die Verwendung der Mittel aus den Rücklagen habe dem Haushaltsrecht entsprochen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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