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Neuer Haftbefehl gegen Stephan E. im Mordfall Lübcke

Archivmeldung vom 02.07.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.07.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Falscher Haftbefehl
Falscher Haftbefehl

Bild: Polizeiinspektion Bad Dürkheim

Im Mordfall an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat die Bundesanwaltschaft am Dienstag einen neuen Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen Stephan E. erwirkt.

Es bestehe der dringende Tatverdacht des Mordes, teilte die Karlsruher Behörde mit. Der Beschuldigte war demnach zuvor dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt worden. Dieser hatte ihm den Haftbefehl verkündet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet.

Der neue Haftbefehl ersetzt den Haftbefehl des Amtsgerichts Kassel, auf dessen Grundlage sich der Beschuldigte bereits seit dem 16. Juni in Untersuchungshaft befand, so die Bundesanwaltschaft weiter.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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