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Bericht: Frist für Grundsteuererklärung wird verlängert

Archivmeldung vom 13.10.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.10.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Die Immoblienbewertung als Grundlage der Grundsteuer (Symbolbild)
Die Immoblienbewertung als Grundlage der Grundsteuer (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Die Frist für die Grundsteuererklärung wird wohl bis zum 31. Januar 2023 verlängert. Das berichtet das "Handelsblatt" unter Berufung auf Regierungs- und Länderkreise. Bund und Länder werden demnach bei ihrem Treffen am Donnerstag eine entsprechende Fristverlängerung beschließen.

Bislang lief die Frist bis zum 31. Oktober 2022. Aufgrund der Reform 2019 müssen alle Immobilienbesitzer in Deutschland dieses Jahr eine Grundsteuererklärung abgeben. Dafür hatten Bund und Länder ursprünglich einen Viermonatszeitraum angesetzt. Vom 1. Juli bis 31. Oktober dieses Jahres sollten die Steuerzahler ihre Erklärung bei den Finanzämtern einreichen. Allerdings waren bislang nur wenige Erklärungen beim Fiskus eingegangen.

Ein Grund dafür: Die Steuerzahler müssen sich die erforderlichen Unterlagen selbst bei den staatlichen Stellen zusammensuchen. Außerdem gibt es durch die Reform je nach Bundesland verschiedene Grundsteuermodelle. Dies macht die Steuererklärung vergleichsweise kompliziert. Bundesteuerberaterkammer, Bundesteuergewerkschaft und zuletzt auch Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatten sich deshalb für eine Fristverlängerung ausgesprochen. Viele Bundesländer sahen dies im Vorfeld des Treffens mit dem Bund jedoch mit Skepsis. So brauchten die Finanzämter ausreichend Zeit, um die erwarteten 36 Millionen Erklärungen zu bearbeiten. Auch müsse den Kommunen genug Zeit eingeräumt werden, ihre Hebesätze für die Grundsteuer anzupassen. Zwar nimmt die Politik in Kauf, dass einige Immobilienbesitzer in Zukunft eine höhere Grundsteuer zahlen müssen, unterm Strich soll die Reform aber aufkommensneutral sein. Inkrafttreten soll die Reform zum 1. Januar 2025.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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