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VZBV-Chef will Nachbesserungen am Gesetz zur Musterfeststellungsklage

Archivmeldung vom 26.10.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.10.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), Klaus Müller, fordert Nachbesserungen am Gesetz zur Musterfeststellungsklage. "Das Gesetz krankt an zwei Stellen", sagte Müller dem "Handelsblatt".

Man könne nur feststellen, "ob Volkswagen die Verbraucher betrogen und geschädigt" habe. Unmittelbar auf eine Entschädigung klagen könne sein Verband aber nicht. Das sei ein "Fehler des Gesetzes", so der VZBV-Chef weiter. Es wäre "deutlich besser", wenn man dies "in einem Rutsch klären" könnte. Das zweite Problem sei der "hohe Bürokratieaufwand" durch das Klageregister, in das sich die Verbraucher eintragen müssen. "Und auch bestimmte Verfahrensfragen sind aufwendig", sagte Müller.

Man wünsche sich "eine zeitnahe Evaluation". Mit Blick auf eine europäische Verbrauchersammelklage äußerte der VZBV-Chef die Hoffnung, dass die neue EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) die entsprechenden EU-Pläne "ganz energisch" vorantreibe. "Es wäre ein Erfolg für Frau von der Leyen, wenn sie das Thema im ersten Jahr ihrer Amtszeit abschließen könnte", so Müller. Vorbehalte der Wirtschaft gegen ein EU-Klageinstrument wies er zurück. "Da muss ich an den Intellekt und die Redlichkeit in den deutschen Wirtschaftsverbänden appellieren", so der VZBV-Chef weiter. Dieselben Argumente habe man "zehn Jahre lang gegen die Musterfeststellungsklage gehört". Nichts davon habe sich bewahrheitet. "Zur redlichen Diskussion gehört deshalb, Argumente, die nachweislich falsch sind, nicht ständig zu wiederholen", sagte Müller dem "Handelsblatt".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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