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DGB-Chef verlangt bezahlte Freistellungen von Arbeitnehmern

Archivmeldung vom 17.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Reiner Hoffmann (2018)
Reiner Hoffmann (2018)

Bild: DGB/Simone M. Neumann

DGB-Chef Reiner Hoffmann hat die geplanten finanziellen Hilfen für Eltern, die ihre Kinder wegen des Lockdowns von Kitas und Schulen zu Hause betreuen müssen, nur als einen "ersten Schritt" bezeichnet. Auch die Arbeitgeber müssten mehr tun, sagte Hoffmann der "Rheinischen Post".

"Jetzt ist das soziale Gewissen der Arbeitgeber gefordert, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Freistellungen zu ermöglichen", sagte der Chef des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB). "Was im Kabinett am Mittwoch beschlossen wurde, ist nur ein erster Schritt", sagte Hoffmann. Der DGB hält nach wie vor an seinen Forderungen fest: "Eltern brauchen einen klaren gesetzlichen Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber, eine Aufstockung der Entschädigung und die unbürokratische Auszahlung der Leistung", sagte der DGB-Vorsitzende.

Denn Eltern könnten nicht Erziehungsarbeit und Berufstätigkeit gleichzeitig leisten. Die Regierung hatte am Mittwoch beschlossen, Eltern im Lockdown eine monatliche staatliche Verdienstausfallentschädigung von bis zu 2016 Euro zu bezahlen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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