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Zahl staatlicher Kontenabfragen auf neuem Rekordhoch

Archivmeldung vom 19.10.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.10.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Computerzentrale, Rechenzentrum, Hacken, Hacker & Spionieren (Symbolbild)
Computerzentrale, Rechenzentrum, Hacken, Hacker & Spionieren (Symbolbild)

Bild: Bernd Kasper / pixelio.de

Zur Aufklärung möglicher Straftaten wie Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung prüfen die Behörden immer mehr Konten in Deutschland. Das berichtet das Nachrichtenmagazin Focus unter Berufung auf aktuelle Zahlen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Allein in den ersten drei Quartalen 2018 führte die BaFin demnach 107.346 Kontoabrufverfahren durch, rund 2.000 mehr als im Vorjahreszeitraum und der bisher höchste Stand.

Seit 2004 hat sich die Zahl der jährlichen Kontoabfragen von 39.000 auf zuletzt rund 137.000 mehr als verdreifacht. Seit 2003 sind verdeckte Kontoabfragen durch die BaFin gesetzlich erlaubt. Auftraggeber sind Gerichte, Staatsanwaltschaften, Polizei- und Zollbehörden, Finanzämter sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. "Das Kontenabrufverfahren hat sich zu einem sehr bedeutsamen Werkzeug für Ermittlungsbehörden entwickelt", sagte Thorsten Pötzsch, Exekutivdirektor Abwicklung bei der BaFin, dem Focus. Voraussetzung für eine Kontenabfrage ist, dass bereits ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eröffnet wurde. Die BaFin ruft dann die Stammdaten der Verdächtigen bei Kreditinstituten ab. Dazu gehören unter anderem Konto- und Depotnummer, Tag der Errichtung, Namen und Geburtsdaten der jeweiligen Inhaber und Verfügungsberechtigten. Kontostände oder Kontobewegungen werden nicht erfasst.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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