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Digitale Renteninformation könnte Ende 2022 starten

Archivmeldung vom 30.07.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.07.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, wonach alle Renteninformationen aus der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge digital verfügbar sein sollen, könnte Ende 2022 Realität werden. Das Bundesarbeitsministerium brachte den Referentenentwurf für ein entsprechendes Gesetz auf den Weg, über den das "Handelsblatt" berichtet.

Der Entwurf ist demnach innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt. Unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung (DRV) soll eine Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht als neue Einheit angesiedelt werden. Sie hat die Aufgabe, ein elektronisches Portal aufzubauen. Die Erprobung der Digitalen Renteninformation soll 21 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes beginnen.

Sie könnte also im Oktober 2022 starten, sollte die Große Koalition das Gesetz noch in diesem Jahr verabschieden. Die Teilnahme der verschiedenen Vorsorgeeinrichtungen, also beispielsweise der gesetzlichen Rentenversicherung, betrieblicher Versorgungswerke oder privater Versicherungen, ist dabei zunächst freiwillig. Nach der zwölfmonatigen Pilotphase soll der Regelbetrieb im Oktober 2023 starten. Versicherungen oder andere Leistungserbringer können später per Verordnung verpflichtet werden, Daten an das Portal zu übermitteln. Die Kosten dafür tragen sie selbst.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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