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Kabinett beschließt Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes

Archivmeldung vom 31.08.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.08.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Alleine in 2020 wurden 20 Krankenhäuser geschlossen.
Alleine in 2020 wurden 20 Krankenhäuser geschlossen.

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Das Bundeskabinett hat am Dienstagmorgen die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgeschlagene Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Das berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Demnach soll damit sichergestellt werden, dass die Anzahl der Neuinfektionen "nicht mehr zentraler Maßstab" sind und die bisher schon im Infektionsschutzgesetz genannten Schutzmaßnahmen gegen die Coronavirus-Krankheit "zukünftig insbesondere auch an der Covid-19-Hospitalisierungsrate" ausgerichtet werden.

"Je weniger Menschen wegen Covid im Krankenhaus behandelt werden müssen, desto mehr Freiheit ist möglich. An diesem Leitsatz sollen die Länder künftig ihre Pandemiepolitik ausrichten", sagte Spahn den Funke-Zeitungen. "Bei hoher Impfquote wird die Inzidenz nicht überflüssig, aber sie verliert an Aussagekraft." Der Bundestag soll in der kommenden Woche die Neuregelung beschließen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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