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Verbände kritisieren Altmaiers Überbrückungshilfen für Mittelstand

Archivmeldung vom 26.05.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.05.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann/AllSilhouettes.com / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/AllSilhouettes.com / pixelio.de

Die von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) vorgesehenen zusätzlichen Überbrückungshilfen für den Mittelstand weisen nach Einschätzung von Wirtschaftsverbänden Konstruktionsfehler auf.

Bei der Ausgestaltung der Hilfen müsse sichergestellt werden, "dass coronabedingte Umsatzeinbußen, welche sich erst zeitverzögert in den Sommermonaten bis August manifestieren, ebenso berücksichtigt werden", sagte Peter Klotzki, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB), dem "Handelsblatt".

"Der Lebensunterhalt sollte insbesondere im Bereich der Solo-Selbstständigen miteinbezogen werden, da hier eine starre Abgrenzung lebensfremd ist", so der BFB-Hauptgeschäftsführer weiter. Auch die Familienunternehmer melden Kritik an. Die in Altmaiers Eckpunkten vorgesehenen Grenzen für Hilfszahlungen sind nach Ansicht des Verbandes der Familienunternehmer willkürlich gezogen: "Die weitere Hilfe von mindestens 60 Prozent Umsatzeinbruch nur von zwei Umsatzmonaten abhängig zu machen, geht an der sachlichen Realität vorbei", sagte Albrecht von der Hagen, Hauptgeschäftsführer des Verbands der Familienunternehmer, dem "Handelsblatt". Diese willkürlich gezogene Grenze sei zu scharfkantig.

Die Eckpunkte des Bundeswirtschaftsministeriums für die neuen Überbrückungshilfen für den Mittelstand, für Freiberufler und Solo-Selbständige sehen vor, dass Firmen mit bis zu 249 Mitarbeitern von Juni bis Dezember monatlich bis zu 50.000 Euro bekommen können. Antragsberechtigt sollen kleine und mittelständische Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Solo-Selbstständige und Freiberufler sein. Sie müssen in den Monaten April und Mai 2020 einen Umsatzeinbruch von mindestens 60 Prozent gegenüber den entsprechenden Vorjahresmonaten geltend machen. Gefördert werden können fixe Betriebskosten einschließlich des unabdingbaren Personalaufwands. Unternehmerlohn soll dagegen nicht förderfähig sein.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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