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Verbraucherzentralen drängen auf neues Sammelklage-Gesetz

Archivmeldung vom 22.03.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.03.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Ordner, Gutachten, Papierberge, Abmahnungen...
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Bild: Eigenes Werk /OTT

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) fordert von der Bundesregierung, die Umsetzung der EU-Verbandsklagenrichtlinie schnell auf den Weg zu bringen. Für die Umsetzung werde "die Zeit knapp", sagte VZBV-Vorständin Ramona Pop.

Die Regierung hat bisher keinen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Verbandsklagenrichtlinie in Deutschland veröffentlicht. "Laut EU-Recht muss das Gesetz bereits ab dem 25. Juni 2023 angewendet werden. Es kann nicht sein, dass die Bundesregierung diese wichtige Entscheidung auf die lange Bank schiebt", so Pop.

Die Regierung müsse jetzt "endlich handeln" und "durch eine verbraucherfreundliche Gestaltung des Gesetzes ermöglichen, berechtigte Ansprüche niedrigschwellig durchzusetzen". Insbesondere müsse "eine Anmeldung auch noch nach einem Urteil möglich sein, damit möglichst viele Geschädigte von der Verbandsklage profitieren können", forderte die Verbandschefin. "Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung schon die erste Frist im Dezember 2022 hat verstreichen lassen und sich in zentralen Punkten offenbar nicht einigen kann." Nachdem die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hatte, war im Februar von Justizminister Marco Buschmann (FDP) ein Referentenentwurf veröffentlicht worden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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