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Miri-Debatte: Kubicki bringt Grundgesetzänderung ins Spiel

Archivmeldung vom 09.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Wolfgang Kubicki (2019)
Wolfgang Kubicki (2019)

Bild: Screenshot Youtube Video: "FDP-Parteitag: Bewerbungsrede von Wolfgang Kubicki am 26.04.19" / Eigenes Werk

Im Zuge der Debatte um den Fall des libanesischen Clan-Chefs Ibrahim Miri, der trotz einer mehrjährigen Wiedereinreisesperre nach Deutschland gekommen war und einen Asylantrag gestellt hat, bringt Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) eine Präzisierung des Grundgesetzes ins Spiel.

"Vielleicht sollten wir die Rechtslage für solche Fälle verändern", sagte Kubicki der "B.Z. am Sonntag". Das Individualrecht auf Asyl in Artikel 16a müsste man gar nicht anfassen. "Es würde reichen, Artikel 18 zu erweitern. Gemäß diesem Artikel kann das Bundesverfassungsgericht die Verwirkung von Grundrechten feststellen, wenn man sie zum Kampf gegen unsere Grundordnung missbraucht", so der FDP-Politiker weiter. Selbst die UN-Menschenrechtskonvention erlaube, Menschen auszuweisen, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdeten. "Vielleicht muss man diese Klarstellung im Grundgesetz verankern. Herr Miri macht sich lustig über unseren Rechtsstaat. Das kann man als Angriff auf unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung verstehen", sagte Kubicki der "B.Z. am Sonntag".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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