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Corona: Unmut im Parlament über Regierungsvollmachten

Archivmeldung vom 19.10.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.10.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Florian Post (2016)
Florian Post (2016)

Foto: Williampost
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Im Bundestag wächst der Unmut über eine spürbare Zunahme von Vollmachten für die Bundesregierung, im Zuge der Coronakrise mit Erlassen und Verordnungen und ohne Debatten im Parlament zu regieren.

"Seit nunmehr fast einem Dreivierteljahr erlässt die Regierung in Bund, Ländern und Kommunen Verordnungen, die in einer noch nie dagewesenen Art und Weise im Nachkriegsdeutschland die Freiheiten der Menschen beschränkt, ohne dass auch nur einmal ein gewähltes Parlament darüber abgestimmt hat", sagte der SPD-Rechtsexperte Florian Post zu "Bild".

Post kritisierte zudem die Treffen der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Ländern. "Im Übrigen möchte ich in aller Deutlichkeit darauf hinweisen, dass unserer Verfassung keine Konferenz der Ministerpräsidenten kennt. Auch die Ergebnisse der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder ist in unserer Verfassung nicht als gesetzgeberisches Organ vorgesehen. Unter diesem Titel wurden uns gewählten Abgeordneten am Mittwoch um 22.43 Uhr ,huldvollst` deren Beschlüsse per Mail mitgeteilt. Ich bin dieses Vorgehen langsam leid und frage mich, wie lange wir uns ein solches Vorgehen noch gefallen lassen wollen."

Es gehe hier nicht um die die "unstrittige Notwendigkeit von Maßnahmen, es geht darum, dass die gewählten Parlamente, also die Legislative, gefragt und eingebunden wird und nicht ein Exekutive-Regime etabliert wird, deren Entscheidungen Niemand mehr infrage stellt." Hintergrund sind nicht nur Sondervollmachten für Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Rahmen der "epidemiologischen Lage", sondern etwa auch andere Gesetze in denen derzeit "Ermächtigungsvollmachten" für die Bundesregierung festgeschrieben werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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