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Bundesregierung beschließt Krankenhausreform

Archivmeldung vom 15.05.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.05.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Jedes Jahr werden mehr Krankenhäuser geschlossen oder gehen pleite (Symbolbild)
Jedes Jahr werden mehr Krankenhäuser geschlossen oder gehen pleite (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /SB

Die Bundesregierung hat die umstrittene Krankenhausreform beschlossen. "Mit der Krankenhausreform zieht die Bundesregierung die Notbremse", sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Mittwoch in Berlin.

Mit der Reform wird die Finanzierungssystematik der stationären Versorgung grundlegend verändert. Statt wie bisher jede einzelne Krankenhausbehandlung über Fallpauschalen abzurechnen, soll ein Großteil der stationären Versorgung unabhängig von der tatsächlichen Leistungserbringung vergütet werden. Hierzu sollen die zuständigen Landesbehörden den Krankenhäusern Leistungsgruppen zuweisen, für die bundesweit gültige Qualitätsanforderungen gelten. 

"Ohne die Strukturen der stationären Versorgung zu ändern, drohen Klinik-Insolvenzen, schlechte Behandlung und weite Wege", so Lauterbach weiter. Mit der Reform könne man dagegen in einer alternden Gesellschaft "gute stationäre Behandlung für alle" gewährleisten. "Das Krankenhaus auf dem Land, die Geburtsstation in erreichbarer Nähe, eine schnelle Versorgung im Notfall und hervorragende Qualität bei komplizierten Eingriffen" - diesen "berechtigten Ansprüchen" der Patienten müsse man gerecht werden. "Fallpauschalen, die momentan oft das medizinische Handeln bestimmen, werden wir deshalb durch Vorhaltepauschalen und Qualitätsvorgaben ersetzen. Dann bestimmt der medizinische Bedarf die Behandlung, nicht die Ökonomie", so der Minister. Gegen die Reform gibt es vor allem aus den Ländern Widerstand, wobei es vor allem um die Finanzierung geht. Sie sollen nämlich Milliarden in einen Transformationsfonds einzahlen. Lauterbach hält das Gesetz zudem für nicht zustimmungspflichtig. Bayern hat deswegen bereits mit einer Klage gedroht.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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