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Koalition will das Tragen von Anscheinswaffen verbieten

Archivmeldung vom 30.01.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.01.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Koalitionsfraktionen Union und SPD wollen das Tragen so genannter Anscheinswaffen grundsätzlich verbieten und den Entwurf des Bundesinnenministeriums zur Reform des Waffenrechts entsprechend ändern. Dies berichtet die in Halle erscheinende "Mitteldeutsche Zeitung" (Donnerstag-Ausgabe) unter Berufung auf den innenpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl.

Der Entwurf des Innenministeriums sieht vor, dass nur das Tragen von Maschinenpistolen, Maschinengewehren, Sturmgewehren und Pumpguns verboten werden soll. Die Unterhändler Reinhard Grindel (CDU) und Gabriele Fograscher (SPD) haben sich darauf verständigt, das Verbot auf Kur- bzw. Faustfeuerwaffen wie Pistolen und Revolver auszudehnen. Sie folgten damit einem Votum des Bundesrates und Empfehlungen der Gewerkschaft der Polizei. "Die Anscheinswaffen sind ein Problem", sagte Uhl der "Mitteldeutschen Zeitung". "Sie sind originalgetreu nachgebaut. Wenn einer damit beispielsweise auf einen Polizisten zugeht: Woher soll der wissen, dass es sich um eine Anscheinswaffe handelt? Deshalb müssen wir das Tragen von Anscheinswaffen verbieten." Allerdings gehe "das Hauptrisiko von den illegalen Waffen aus".

Die erste Lesung der Waffenrechtsreform hat bereits stattgefunden. Am 13. Februar wird es eine Anhörung im Bundestagsinnenausschuss geben. Die Verabschiedung des Gesetzes ist für März geplant.

Das offene Tragen der Anscheinswaffen soll dem Gesetzentwurf zufolge zwar nicht unter Strafe gestellt werden. Bei einem Verstoß gegen das Verbot kann diese dem Träger aber "ersatzlos und endgültig" entzogen werden, wie es in dem Entwurf heißt. Eine Ausnahme gilt für Film- und Fernsehaufnahmen sowie Theateraufführungen. Hier sollen die Anscheinswaffen weiterhin getragen werden dürfen.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung

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