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Ex-Staatssekretär Büge klagt auf Weiterbeschäftigung beim Berliner Senat

Archivmeldung vom 14.08.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.08.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Rotes Rathaus in Mitte, Sitz des Senates von Berlin
Rotes Rathaus in Mitte, Sitz des Senates von Berlin

Lizenz: CC0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der ehemalige Sozialstaatssekretär Michael Büge (CDU) will wieder vom Berliner Senat beschäftigt werden. Eine entsprechende Klage auf Weiterbeschäftigung hat der wegen seiner Mitgliedschaft in der extrem rechten Burschenschaft "Gothia" Ende Juni 2013 entlassene Beamte, wie jetzt bekannt wurde, vor dem Berliner Verwaltungsgericht eingereicht. Dies bestätigte der Pressesprecher des Verwaltungsgerichts Berlin, Stephan Groscurth, am Donnerstag der in Berlin erscheinenden Tageszeitung "neues deutschland".

»In der ersten Instanz wurde entschieden, die Klage abzuweisen«, sagte Groscurth. Der entsprechende erstinstanzliche Prozess war von der Öffentlichkeit unbemerkt bereits am 20. Februar dieses Jahres entschieden worden. Aktuell ist noch offen, ob die Berufung Büges vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin zugelassen wird. Die Entscheidung dazu ist laut Gerichtssprecher noch nicht gefallen.

Czaja hatte im Mai 2013 die Entlassung in Abstimmung mit der CDU-Parteiführung mit der Mitgliedschaft Bürges in der »Gothia« begründet. Büges spätere Beschäftigung bei dem Sozialunternehmen hatte in Berlin zu einer Debatte über Karenzzeiten von Politikern geführt, die in ihren ehemaligen Verantwortungsbereichen wirtschaftlich tätig werden. Nach Informationen des "nd" ist Büge inzwischen auch als Geschäftsführer bei der "Bürgerhilfe" seit dem 1. Juli dieses Jahres ausgewechselt worden.

Quelle: neues deutschland (ots)

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