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Arbeitgeber gegen Ausweitung öffentlicher Beschäftigung

Archivmeldung vom 18.07.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Ingo Kramer, Vereinspräsident des BDA e.V.
Ingo Kramer, Vereinspräsident des BDA e.V.

Bild: Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

Die Arbeitgeber warnen davor, dass sich der von der Bundesregierung geplante "soziale Arbeitsmarkt" für Langzeitarbeitslose in erster Linie auf öffentliche Arbeitgeber beschränken könnte. "Sorge bereitet uns vor allem, wenn Langzeitarbeitslose über Jahre nur bei der öffentlichen Hand beschäftigt sein sollten", sagte der Präsident der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA), Ingo Kramer, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

"Das ist keine Brücke, die in den ersten Arbeitsmarkt führt." In einer Stellungnahme der BDA zum geplanten Gesetz heißt es, die Regelungen stünden zwar theoretisch auch privaten Arbeitgebern offen, zielten aber "erkennbar auf Trägerstrukturen und privilegieren diese unangemessen". Die Bundesregierung will die Pläne von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am heutigen Mittwoch offiziell beschließen. Sie sehen unter anderem vor, dass Langzeitarbeitslose, die mindestens sechs Jahre ohne Job sind, für maximal fünf Jahre Lohnkostenzuschüsse bekommen können. Damit sollen ihnen laut Gesetzentwurf "Perspektiven zur Teilhabe am Arbeitsmarkt eröffnet werden".

Für die Maßnahmen stehen vier Milliarden Euro für vier Jahre bereit. BDA-Präsident Kramer lobte, gerade in Boom-Zeiten müssten Langzeitarbeitslose gezielt fit gemacht werden für den ersten Arbeitsmarkt. Das Konzept könne aber "nur funktionieren, wenn es sich um eine gezielte Förderung der Beschäftigung in der Wirtschaft handelt und Qualifizierung und individuelles Coaching der Langzeitarbeitslosen deutlich stärker im Fokus stehen". Kramer zeigte sich zufrieden, dass Minister Heil seine ursprünglichen Entwürfe nachgebessert hat. Die BDA kritisiert dennoch, dass die Regelungen zu ungenau seien. Das sei Förderung nach dem Gießkannenprinzip.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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