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Petition zur Verwirkung von Grundrechten bei Ausschuss eingereicht

Archivmeldung vom 17.01.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.01.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Der Verfolgungswahn gegenüber Andersdenkender hatte in der Geschichte schon oft zu großem Leid geführt (Symbolbild)
Der Verfolgungswahn gegenüber Andersdenkender hatte in der Geschichte schon oft zu großem Leid geführt (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Während eine Petition für einen Entzug von Grundrechten für den thüringischen AfD-Politiker Björn Höcke des Vereins Campact in den vergangenen Tagen über eine Million Unterschriften gesammelt hat, ist nun auch bei der Petitionsplattform des Deutschen Bundestages eine Petition mit dieser Forderung eingegangen.

Über die elektronische Plattform des Deutschen Bundestages sei "am Samstag, 13. Januar 2024, um 22:45 Uhr eine solche Petition eingereicht worden", sagte ein Sprecher der Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Martina Stamm-Fibich (SPD), der "Rheinischen Post" am Dienstag. 

Die Petition müsse allerdings noch geprüft werden, bevor sie veröffentlicht werde, hieß es. Ab 50.000 Unterstützern muss sich der Petitionsausschuss des Bundestags mit einer öffentlichen Petition befassen und Gelegenheit zur Anhörung geben. Um die Petition "Wehrhafte Demokratie: Höcke stoppen" des Düsseldorfers Indra Ghosh handelt es sich bei dem neuen Anliegen nicht. Das bestätigte Ghosh der Zeitung. Campact und Ghosh erklärten, dass nicht vorgesehen sei, die Unterschriften als offizielle Petition beim Petitionsausschuss des Bundestags einzureichen. "Ich möchte mit der Petition an die Entscheider vordringen, also an die Fraktionsspitzen von SPD, Union, Grünen und FDP", so Gosh. 

"Die Fraktionen sind frei, das Thema in den Bundestag einzubringen." Nach Artikel 18 des Grundgesetzes werden bestimmte Grundrechte wie die Freiheit der Meinungsäußerung und die Vereinigungsfreiheit verwirkt, wenn sie zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht werden. Auch das aktive und passive Wahlrecht kann dadurch aberkannt werden. Entsprechende Urteile kann das Bundesverfassungsgericht aussprechen - bislang wurden jedoch alle Anträge abgelehnt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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