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Bundesregierung senkt Prüfschwelle für Unternehmensübernahmen

Archivmeldung vom 17.12.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.12.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Nach monatelangen Beratungen hat sich die Bundesregierung auf schärfere Regeln für den Erwerb von Anteilen deutscher Unternehmen durch Investoren aus dem außereuropäischen Ausland geeinigt. Der entsprechende Entwurf der Novelle der Außenwirtschaftsverordnung (AWV), über den das "Handelsblatt" berichtet, soll bei der Kabinettssitzung am Mittwoch beschlossen werden.

Demnach soll die Schwelle, ab der die Bundesregierung einen Anteilserwerb durch einen Investor außerhalb der Europäischen Union prüfen kann, in sicherheitsrelevanten Bereichen von derzeit 25 Prozent auf zehn Prozent gesenkt werden. Das entspricht einer schärferen Regelung als bisher von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) favorisiert. Er wollte die Schwelle nur auf 15 Prozent absenken. Die abgesenkte Aufgreifschwelle von zehn Prozent bezieht sich nur auf sicherheitsrelevante Bereiche, also etwa den Bereich der Verteidigung oder die sogenannten kritischen Infrastrukturen. Dazu zählen etwa Energieversorger, aber auch Lebensmittelproduzenten, wenn sie eine bestimmte Größe überschreiten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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