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AfD klagt gegen das Bundesverfassungsgericht

Archivmeldung vom 23.02.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.02.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
(Symbolbild)
(Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /SB

Die AfD geht juristisch gegen die Praxis des Bundesverfassungsgerichts vor, einen Kreis von Journalisten vorab und vertraulich über seine Urteile zu informieren. Wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe dem "Tagesspiegel" am Dienstag bestätigte, ist eine entsprechende Klage der Partei eingegangen (Az.: 3 K 606/21).

Die AfD will feststellen lassen, dass ein solches Vorgehen vor einer Urteilsverkündung im vergangenen Sommer zu Äußerungsbefugnissen von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) rechtswidrig war und die AfD in ihrem Recht auf ein faires Verfahren verletzt hat. In der Klageschrift, die dem "Tagesspiegel" vorliegt, heißt es, der "Verrat" des Gerichts verletze zudem das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Parteimitgliedern, die vor dem Bundesverfassungsgericht als Kläger auftreten.

Quelle: Der Tagesspiegel (ots)

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