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Datenschützer wollen transparenteren Datenschutz bei Smartphone-Apps

Archivmeldung vom 28.12.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.12.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Ute Mulder / pixelio.de
Bild: Ute Mulder / pixelio.de

Datenschützer aus Bund und Ländern halten die Datenschutzerklärungen bei Smartphone-Apps für unzureichend und fordern Konsequenzen. "Eine Transparenz-Initiative des Bundesrates wäre hier sehr willkommen", sagte die Bundesdatenschutz-Beauftragte Andrea Voßhoff dem "Handelsblatt" (Freitagsausgabe).

Sie nahm dabei Bezug auf eine geplante Gesetzesinitiative des Justizministers von Nordrhein-Westfalen, Peter Biesenbach (CDU). Der CDU-Politiker will App-Anbietern einen speziellen "Daten-Button" vorschreiben. Für Verbraucher soll dadurch transparent werden, dass sie sich bei Aktivierung dieser elektronischen Schaltfläche vertraglich zu einer Gegenleistung verpflichten: Mit dem Download einer Gratis-App erlauben sie den Zugriff auf bestimmte persönliche Daten. Der Minister will hierzu das Bürgerliche Gesetzbuch ändern.

"Vergleichbar mit dem bereits für den elektronischen Geschäftsverkehr geregelten Button, mit dem der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigen muss, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet, sollte eine entsprechende Button-Lösung auch für das Bezahlen mit Daten geschaffen werden", sagte Biesenbach dem "Handelsblatt".

Voßhoff begrüßte den Vorstoß, da viele Smartphone-Apps ohne das Wissen der Nutzer deutlich mehr Daten abgriffen als für den jeweiligen Dienst erforderlich. Wo diese Daten gespeichert und welchen Dritten sie zur Verfügung gestellt würden, bleibe dabei aber oft unklar. "Gerade der Zugriff auf Systeme des Smartphones, die kritische Informationen erheben oder speichern, wie Standortbestimmung, Kamera oder Adressbuch, wird meist gar nicht oder nur verkürzt angesprochen", sagte die Datenschützerin. Das müsse sich ändern.

Mehr Transparenz darüber, auf welche Daten im Endgerät eine App zugreift, zu welchen Zwecken die Daten genutzt werden oder an welche Stellen diese weitergegeben werden, hält auch der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar für "absolut wünschenswert". Eine Gesetzesinitiative hätte aus seiner Sicht einen doppelten positive! n Effekt : "Das steigert nicht nur die bessere Wahrnehmung der Datenschutzaspekte durch den Verbraucher, sondern stärkt auch die Anbieter von datenschutzfreundlichen Apps im Wettbewerb gegen die Datenschleudern", sagte Caspar der Zeitung.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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