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Schäuble will Verfassungsänderung auch für Abwehr von See-Gefahren

Archivmeldung vom 09.01.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.01.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) will seine Notfallpläne zum Abschuss gekaperter Passagiermaschinen auch auf gefährliche Schiffe ausdehnen. Im Koalitionsvertrag sei vereinbart worden, auch für die Abwehr von Gefahren von der See eine verfassungsrechtliche Grundlage schaffen zu wollen, sagte Schäuble am Montagabend in der N24-Sendung Was erlauben Strunz.

Das Schutzinstrumentarium des Luftsicherheitsgesetzes müsse dafür gleichermaßen gelten.

Der Minister betonte: Auch bei Abwehr von Gefahren von der See ist es ja tatsächlich so, dass niemand außer der Bundesmarine überhaupt in der Lage ist, solche Gefahren abzuwehren. Bei Zügen sei die Situation eine andere.

Zugleich hob Schäuble hervor, dass er mit seinem umstrittenen Vorstoß lediglich Fehler der früheren rot-grünen Bundesregierung verfassungsrechtlich reparieren wolle. Sein Vorschlag sei im Übrigen mit Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) fachlich abgestimmt und ziemlich seriös erarbeitet . Der Innenminister fügte hinzu: Ich habe auch keine Alternative bisher gehört.

Quelle: Pressemitteilung N24

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