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Innenminister beraten über Aberkennung des Beamtenstatus von "Flügel"-Mitgliedern der AfD

Archivmeldung vom 17.10.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.10.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Eigenes Werk /OTT
Bild: Eigenes Werk /OTT

Mitglieder des vom Verfassungsschutz beobachteten "Flügels" der AfD sollen möglicherweise ihren Beamtenstatus verlieren können. Wie die Düsseldorfer "Rheinische Post" berichtet, wird sich die Innenministerkonferenz in einer Sondersitzung an diesem Freitag mit einer entsprechenden Initiative aus Niedersachsen befassen.

Die Zeitung beruft sich auf ein ihr vorliegendes Papier von Innenminister Boris Pistorius (SPD) zur Vorbereitung der Sondersitzung. "Viele Anhänger des sogenannten ,Flügels' der AfD zeigen mit ihren rassistischen und teils hetzerischen Äußerungen offen, dass sie das Fundament und die Werte unserer freiheitlich-demokratischen Ordnung ablehnen", schreibt Pistorius. Ein solches verfassungsfeindliches Gedankengut widerspreche dem Eid, den Richter, Staatsanwälte, Lehrer, Polizisten oder Finanzbeamte auf die Verfassung abgelegt hätten.

"Wer sich daher als Beamter offen zum ,Flügel' bekennt, dem sollte bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen der Beamtenstatus aberkannt werden", heißt es weiter in dem Beschlussvorschlag für die Innenminister. Zu den prominentesten Wortführern des "Flügels" gehört der thüringische AfD-Spitzenkandidat Björn Höcke, der als Lehrer in Hessen arbeitete. Allerdings könnte ein Rauswurf aus dem Staatsdienst nicht so einfach sein. Unions-Innenexperte Torsten Frei sagte der Zeitung: "So tief zuwider mir der ,Flügel' ist: die reine Zugehörigkeit eines Beamten zu einer Partei, die der Verfassungsschutz als Prüf- oder Verdachtsfall führt, ist beamtenrechtlich nicht ausreichend." Zu einer Mitgliedschaft müssten für einen Ausschluss noch konkrete Handlungen hinzukommen, mit denen der Beamte seine Treuepflicht verletzt habe.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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