Länder gehen gegen Hetze über Tote vor!

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.
Rheinland-Pfalz und Saarland starten über den Bundesrat einen neuen Anlauf, strafrechtlich schärfer gegen Hass und Hetze gegenüber Toten in sozialen Netzwerken vorzugehen. Ziel ist ein besserer Schutz Hinterbliebener, so berichten dpa/ZEIT, NR-Kurier.
Nach mehreren Fällen öffentlicher Hetze gegen Getötete sollen Lücken im Umgang mit „Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener“ (§ 189 StGB) geschlossen werden.
Der Antrag aus Mainz und Saarbrücken sieht niedrigere Hürden für die Strafverfolgung und klarere Zuständigkeiten bei Plattformen vor. Die Landesjustizressorts begründen den Schritt mit der besonderen Schutzbedürftigkeit von Angehörigen, deren Persönlichkeitsrechte durch digitale Hasskampagnen regelmäßig tangiert seien. Kritiker verweisen auf bestehende Normen und warnen vor Überkriminalisierung; die Länder halten dagegen, dass digitale Dynamiken bislang unzureichend adressiert würden. Der Bundesrat berät den Vorstoß in den Fachausschüssen.
Quelle: ExtremNews