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Corona-Maßnahmen: CSU-Fraktion für mehr Einheitlichkeit und Stärkung des Parlaments

Archivmeldung vom 21.10.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.10.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Tobias Reiß (2018)
Tobias Reiß (2018)

Bild: "obs/CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag/CSU-Landesleitung"

Per Dringlichkeitsantrag setzt sich die CSU-Fraktion gemeinsam mit dem Koalitionspartner dafür ein, dass die Rolle des Parlaments in der Corona-Krise gestärkt wird. Ziel ist die Schaffung von bundesweit einheitlichen Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung, deren Rahmen vom Bundestag abgesteckt und beschlossen wird.

Hierzu soll es auf Bundesebene zeitlich befristete Befugnisnormen geben, die einen rechtssicheren Rahmen, konkrete Voraussetzungen und Rechtsfolgen für Corona-Maßnahmen schaffen, wenn dadurch Grundrechte massiv eingeschränkt werden. Konkret sollen diese Befugnisse im Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG) verankert werden und die Generalklausel in § 28 Absatz 1 Satz 1 IfSG flankieren.

Im Dringlichkeitsantrag, der am Nachmittag auf der Tagesordnung des Plenums ist, wird die Staatsregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene für diese Änderungen im Infektionsschutzgesetz einzusetzen.

Dazu erklärt Tobias Reiß, Parlamentarischer Geschäftsführer der CSU-Fraktion: "Aufgrund der aktuellen und sich wieder verschärfenden Corona-Pandemiesituation halten wir es für angebracht, dass der Gesetzgeber jetzt einen konkreten, bundesweit einheitlichen Rahmen setzt, der immer wieder überprüft wird. Wir wollen gemeinsam gut durch die Pandemie kommen und brauchen dafür den nationalen Schulterschluss und breite Akzeptanz."

Quelle: CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag (ots)


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