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Zeitung: Behauptung von CDU-Abgeordneten über Ex-SED-Funktionär Quandt falsch

Archivmeldung vom 25.11.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.11.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bernhard Quandt auf dem V. Parteitag der SED, 1958
Bernhard Quandt auf dem V. Parteitag der SED, 1958

Foto: Bundesarchiv, Bild 183-57000-0706 / Ulmer, Rudi / CC-BY-SA
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die vom Mecklenburg-Vorpommerschen CDU-Bundestagsabgeordneten Eckehardt Rehberg verbreitete Behauptung, Bernhard Quandt - langjähriger erster Sekretär der SED im Bezirk Schwerin - habe im Jahr 1989 die Todesstrafe für Bürger gefordert, die an den damaligen Massendemonstrationen für Demokratisierung teilnahmen, ist falsch. Das berichtet die Tageszeitung "neues deutschland" in ihrer Dienstagausgabe.

Tatsächlich hat Quandt auf seiner letzten Rede im damaligen Zentralkomitee der SED die "standrechtliche Erschießung" der "Verbrecher des alten Politbüros" gefordert, von denen er sich hintergangen fühlte und die er für den Niedergang der DDR und der SED verantwortlich machte. Ein Mitschnitt der Rede lässt sich sogar in Quandts "Wikipedia-Eintrag" abhören.

Rehberg hatte laut "dpa" behauptet, Quandt habe "zum Ende der DDR die Todesstrafe für die gefordert, die für Demokratie und Freiheit auf die Straße gingen". Daher solle der mecklenburg-vorpommersche Landesverband der Partei das Erbe der Witwe von Bernhard Quandt ausschlagen. Diese hatte der LINKEN 280.000 Euro vererbt. Zahlreiche Medien übernahmen die falsche Behauptung Rehbergs.

Ein Mitarbeiter des CDU-Politikers verteidigte Rehbergs Äußerung gegenüber der Tageszeitung "neues deutschland" nur vage: Rehbergs Behauptung lasse sich "im Internet" belegen. Entsprechende Nachforschungen verlaufen aber ergebnislos. Ansonsten wollten sich weder Rehberg persönlich noch seine Mitarbeiter zu der falschen Behauptung äußern.

Quelle: neues deutschland (ots)

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