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Harbarth: Familienministerin muss Verfahren zur Altersfeststellung dringend nachbessern

Archivmeldung vom 16.12.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.12.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Stephan Harbarth
Stephan Harbarth

Foto: Dr. Stephan Harbarth/Laurence Chaperon
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Fall des mutmaßlichen Mörders von Maria L. hat neue Fragen im Umgang mit minderjährigen Asylsuchenden aufgeworfen. Das gilt insbesondere für die Altersfeststellung. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Stephan Harbarth: "Wir erwarten, dass die zuständige Ministerin sich endlich einen Überblick über das gesamte Ausmaß missbräuchlicher Altersangaben im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden verschafft."

Harbarth weiter: "Der Fall des Hussein K. zeigt, dass wir sehr viel strengere Verfahren für die Altersbestimmung brauchen. Die gegenwärtige Rechtslage reicht nicht aus. Wir fordern die Familienministerin deshalb auf, umgehend einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Er sollte eine medizinische Untersuchung zur Altersfeststellung grundsätzlich vorsehen. Davon sollte nur abgesehen werden können, wenn die Minderjährigkeit des Asylsuchenden ohne jeden Zweifel feststeht.

Wer als unbegleiteter Minderjähriger in Deutschland Asyl sucht, erhält in Deutschland besonderen Schutz, der mit enormen Kosten verbunden ist. Diesen Schutz stellt niemand in Frage, aber wir wollen schon wissen, ob jemand überhaupt minderjährig ist.

Wir müssen wissen, wer nach Deutschland kommt und wer sich in Deutschland aufhält. Die Familienministerin kann und muss dazu ihren Beitrag leisten. Wir erwarten von ihr, dass sie sich nicht länger so verhält, als ginge sie die Debatte um minderjährige Asylsuchende nichts an."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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