BMI erwägt trotz "Compact"-Schlappe weitere Verbote dieser Art
Das Bundesinnenministerium (BMI) erwägt trotz des gescheiterten Verbotes des Magazins "Compact" weitere Verbotsverfügungen dieser Art. "Natürlich schauen wir uns auch für künftige Verbote jetzt genau an, was wir aus diesem Urteil dafür mitnehmen können", sagte ein Sprecher des Ministeriums am Mittwoch auf Anfrage der dts Nachrichtenagentur.
Dies sei das Ziel einer genauen Auswertung des Beschlusses, mit dem am
Dienstag das Bundesverwaltungsgericht eine Verbotsverfügung gegen
"Compact" aufgehoben hatte. Vereinsverbote blieben "ein anwendbares und
mögliches Mittel gegen extremistische Bestrebungen".
"Compact"-Chef
Jürgen Elsässer hatte wiederholt angekündigt, nach Aufhebung des
Verbotes eine Schadenersatzforderung im sechsstelligen Bereich gegen die
Bundesregierung zu prüfen. Diesbezüglich blieb das Innenministerium am
Mittwoch zurückhaltend: Die Frage nach Schadenersatz sei "eine
hypothetische Frage", sagte der Sprecher auf dts-Anfrage.
Das
Bundesverwaltungsgericht hatte bei seiner Urteilsbegründung die
Blattmacher von "Compact" zwar scharf kritisiert und argumentiert, das
manche Texte, wie das unkritisch verbreitete "Remigrationskonzept",
gegen die Menschenwürde verstießen, außerdem sei "Compact" nicht nur ein
Medienerzeugnis, sondern verstehe sich selbst als Teil einer Bewegung.
Das Vereinsgesetz sei daher prinzipiell anwendbar. Die vom
Innenministerium vorgelegten Beispiele reichten aber für ein Verbot
nicht aus. Manche Äußerungen ließen sich auch als "überspitzte Kritik"
lesen, und auch polemische Machtkritik sei durch die Meinungsfreiheit
schließlich gedeckt, so die Richter.
Die damalige
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte im Juli 2024 den Betrieb
der Compact-Magazin GmbH und einer verbundenen Gesellschaft untersagt.
Begründung: Das Magazin sei ein "Sprachrohr der rechtsextremistischen
Szene". Der neue Innenminister Dobrindt führte das Verfahren nahtlos
fort.
Quelle: dts Nachrichtenagentur