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Carsten Hütter: Lauterbach ist ein Fall für den Verfassungsschutz

Archivmeldung vom 28.10.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.10.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Karl Lauterbach steht mit seiner verfassungsfeindlichen Grundeinstellung in der Kritik. (2019)
Karl Lauterbach steht mit seiner verfassungsfeindlichen Grundeinstellung in der Kritik. (2019)

Bild: Eigenes Werk / OTT

Carsten Hütter, Mitglied des Bundesvorstandes der Alternative für Deutschland, kommentiert den Vorschlag von Karl Lauterbach, "die Unverletzbarkeit der Wohnung darf kein Argument mehr für ausbleibende Kontrollen sein", wie folgt: "Wenn Herr Prof. Lauterbach tatsächlich meint, dass private Feiern in Wohnungen und Häusern die öffentliche Gesundheit und damit die Sicherheit aller gefährden, sodass dort Behörden einschreiten könnten, dann liegt er völlig daneben."

Hütter weiter: "Denn laut Artikel 13. des deutschen Grundgesetzes ist die Wohnung unverletzlich. Durchsuchungen dürfen nur durch einen Richter oder bei Gefahr im Verzug durchgeführt werden. Will Herr Lauterbach durch seinen Vorschlag die freiheitliche demokratische Grundordnung außer Kraft setzen?

Auf welcher rechtlichen Grundlage sollen das welche Behörden nach welchen Kriterien umsetzen? Das Bundesamt für Verfassungsschutz sollte sich den Herrn mal näher ansehen und ihn überprüfen, ob er noch auf dem Boden des deutschen Grundgesetzes steht. Gegebenenfalls sollte Herr Lauterbach sein Mandat als Abgeordneter des deutschen Bundestages zurückgeben."

Quelle: AfD - Alternative für Deutschland (ots)


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