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Schenderlein/Widmann-Mauz: Bundesregierung bei Anerkennung von NS-Opfergruppe untätig Antwort auf Kleine Anfrage der CDU/CSU - Bundestagsbeschluss wird ignoriert

Archivmeldung vom 19.01.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.01.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Christiane Schenderlein (2019)
Christiane Schenderlein (2019)

Foto: CDU Sachsen
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet, wie weit der Bundestagbeschluss zur "Anerkennung von den Nationalsozialisten als 'Asoziale' und 'Berufsverbrecher' Verfolgten" (Drucksache 20/9968) umgesetzt ist. Die Antwort zeigt, dass diese Opfergruppe weiterhin ignoriert wird. Dazu erklären die kulturpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Christiane Schenderlein, und die Berichterstatterin Annette Widmann-Mauz:

Annette Widmann-Mauz (2013)
Annette Widmann-Mauz (2013)

Foto: Laurence Chaperon
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Christiane Schenderlein: "Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien erklärt immer wieder, wie wichtig ihr die Aufarbeitung der NS-Verbrechen sei. Der Bundestagsbeschluss, die von den Nationalsozialisten als 'Asoziale' und 'Berufsverbrecher' Verfolgten anzuerkennen, ist aber nach vier Jahren immer noch nicht umgesetzt. Die Koalition nimmt das Anliegen der Nachkommen, den Opfern einen angemessenen Platz in der öffentlichen Gedenkkultur zu geben, offensichtlich nicht ernst genug.

Noch schlimmer ist, dass in der Antwort der Bundesregierung den sogenannten Berufsverbrechern unterstellt wird, als 'Funktionshäftlinge' nicht selten auch Mitwirkende am Terrorsystem gewesen zu sein. Bislang galt als Konsens, dass alle KZ-Häftlinge Opfer des NS-Unrechts waren. Hier fordern wir eine deutliche Klarstellung."

Annette Widmann-Mauz: "Die Kategorisierung von Opfergruppen bricht mit dem allgemein gültigen Konsens, dass es keine Differenzierung zwischen Häftlingen der Konzentrationslager geben dar. Diese dabei auch noch als 'Mitwirkende des Terrorsystems' zu bezeichnen ist anmaßend.

Auch die Planungen für die Wanderausstellung zu diesem Thema ist seit dem Bundestagsbeschluss vor vier Jahren nur schleppend vorangeschritten. Allein die Verfahrensdauer für Konzeption, Gestaltung und Umsetzung zeigt, dass die Bundesregierung ihrer Verantwortung gegenüber dieser vergessenen Opfergruppe nicht ausreichend nachkommt. "

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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