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SSW Landesverband: Minderheiten- und Regionalsprachen im Onlinezugangsgesetz verankern!

Archivmeldung vom 24.02.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.02.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: SSW
Bild: SSW

„Regional- und Minderheitssprachen müssen im Zuge der Digitalisierung mitgedacht werden. Zwar zeigt die Ampel in der Begründung ihres eigenen Änderungsantrags ein gewisses Bewusstsein für nationale Minderheiten – aber im Gesetzestext findet sich nichts Konkretes wieder. Dabei könnte es so einfach sein“, erklärt der SSW-Bundestagabgeordnete Stefan Seidler.

In den Ausschussverhandlungen am Mittwoch, den 21. Februar, stellte Seidler darum einen Änderungsantrag, der die Verpflichtungen von Bund und Länder gegenüber den Regional- und Minderheitssprachen im Gesetzestext vorschrieb. Dieser wurde jedoch mit den Stimmen der Regierungsfraktionen sowie der CDU/CSU abgelehnt. Der Abgeordnete weiter:

„Für mich ist klar: Wir brauchen keine feinen Absichten, sondern Verpflichtungen. Mit meinem Änderungsantrag wäre das getan. Damit hätten wir sichergestellt, dass die Rechte der Regional- und Minderheitensprachen auch im Bereich der Digitalisierung angemessen übernommen wären.

So könnten die Menschen ihr gesetzliches Recht zum Gebrauch von regionalen und Minderheitensprachen in der Kommunikation mit Behörden nutzen. Das wäre mal ein Schritt, der die Berücksichtigung von unseren Sprachen für die BürgerInnen spürbar und für die Verwaltung zur Selbstverständlichkeit gemacht hätte“, so Seidler.

Quelle: SSW

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